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ZU VERMEIDEN

Sofern Sie sich entschließen sollten, uns mit Ihrer Beratung oder Vertretung zu betrauen, nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Häufig stellt sich jedoch schon vorab die Frage nach den entstehenden Kosten. Gebühren und Honorare klären wir bereits im ersten Gespräch mit Ihnen ab. Zögern Sie jedoch nicht, uns hierauf anzusprechen.
Grundsätzlich richtet sich die Vergütung für das Tätigwerden des Rechtsanwaltes seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei berechnen sich die Gebühren entweder nach dem Gegenstandswert oder sogenannten Rahmengebühren.
Von diesen gesetzlichen Gebühren kann nach oben hin abgewichen werden, wenn dies zuvor mit dem Mandanten schriftlich vereinbart wurde. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist hingegen eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren bei gerichtlichen Angelegenheiten unstatthaft.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir in bestimmten Rechtsgebieten und in bestimmten Angelegenheiten sowie für Beratungstätigkeiten, vor allem im außergerichtlichen Bereich, ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten. In einigen Fällen nehmen wir hierbei ein Pauschalhonorar. In allen anderen Fällen bevorzugen wir jedoch ein Honorar auf Stundenbasis, welches wir vorab mir Ihnen vereinbaren.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese nicht jede Inanspruchnahme anwaltlicher Leistung erstattet. So sind zum Beispiel die Vertretung in Ehescheidungsverfahren sowie die Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat ausgeschlossen. Wenn Sie sicher gehen wollen, ob die von Ihnen gewünschte anwaltliche Tätigkeit von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird, sollten Sie vorab Ihre Versicherung danach fragen.

Unter den nachstehend aufgeführten Links finden Sie Dokumente die Sie im Bedarfsfall ausgefüllt im Original an uns zurück senden können. Die von Ihnen getätigten Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen und beizufügen.