KOMPETENZ GEWINNT

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UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM

UNSER LEISTUNGS-
SPEKTRUM

Wir bieten das gesamte Spektrum einer anwaltliche Tätigkeit von der Beratung über die Korrespondenz mit der Gegenseite bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und deren Realisierung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung kommt es häufig zwischen den Eltern eines Kindes zu Streitigkeiten bezügliches des Aufenthaltes, das heißt, wo ein Kind leben soll.
Gegebenenfalls entsteht Streit über die Durchführung von psychologischen Behandlungsmaßnahmen oder sonstigen Gesundheitsbehandlungen des Kindes. Auch kann mitunter keine übereinstimmende Entscheidung getroffen werden betreffend der Auswahl des Kindergartens oder Schulde oder anderer wichtiger Angelegenheiten für das gemeinsame Kind.
Was ist zu tun, wenn ständig Streit zwischen den Eltern herrscht? Hierüber klären wir Sie gern in einem Beratungsgespräch auf oder vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und/oder auch vor Gericht.

Mitunter besteht zwischen den Eltern eines Kindes Streit über die Häufigkeit eines stattfindenden Kontaktes/Umganges mit dem gemeinsamen Kind nach erfolgter Trennung der Kindeseltern. Wir beraten Sie gern über Ihre Rechte und Pflichten und nehmen Ihre Interessen wahr.

Vor oder nach Schließung einer Ehe stellt sich die Frage des Abschlusses eines Ehevertrages der Eheleute. Hierin werden Regelungen zwischen den Ehegatten getroffen für den Fall einer Trennung und/oder Scheidung. Hierin können bereits für den Eventualfall vermögensrechtliche Regelungen getroffen werden, als auch solche, den Unterhalt für den Ehegatten und/oder die Kinder betreffend, die elterliche Sorge, Umgang des Elternteils mit dem/den Kind/ern, Wohnungszuweisung, Hausratsteilung oder Regelung zu Rentenanwartschaften.

Sowohl während bestehender Ehe als auch bei oder nach Trennung der Ehegatten kann eine Regelung oder Aufteilung der Vermögen angezeigt sein.

Wünschen Sie zur Durchführung einer räumlichen Trennung von Ihrem Ehepartner die Aufteilung der vorhandenen Hausratsgegenstände, wenden Sie sich gerne zur Unterstützung an uns.

Mit einer Trennung einher geht die Klärung eines für die Kinder und/oder Ehegatten zu zahlenden Unterhaltes. Hier sind zum Teil umfangreiche Berechnungen vorzunehmen.
Ein Unterhalt ist ebenso für einen Elternteil eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern zu klären und zu berechnen.
Ein Unterhaltsanspruch ergibt sich jedoch nicht nur von Kindern gegenüber ihren Eltern. Auch Eltern können in die Situation geraten, Unterhalt von ihren Kindern zu fordern. Häufig geschieht dies, wenn Eltern im Alter pflegebedürftig werden und die Kosten für die Pflegeleistungen durch eigenes Einkommen nicht gedeckt sind. In diesem Fall tritt ein Sozialhilfeträger an die Kinder heran, um den fehlenden Differenzbetrag geltend zu machen.

Eine Ehescheidung kann frühestmöglich nach Ablauf eines Jahres nach erfolgter Trennung der Ehegatten erfolgen. Alle hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte bringen Sie zu einem derartigen Besprechungstermin Ihren Personalausweis, die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden Ihrer Kinder mit. Alles Weitere erledigen wir für Sie.

Erbrechtliche Fragen gewinnen zunehmend im Praxisalltag an Bedeutung. Schätzungen zufolge haben 2/3 aller Deutschen keine letztwillige Verfügung errichtet. Über 50 % sollen ihr Testament ohne anwaltliche oder notarielle Hilfe errichtet haben. Die wenigsten suchen einen Spezialisten auf. Probleme sind somit häufig vorprogrammiert für den Fall des Ablebens des Erblassers.
Ist ein vorgelegtes Testament gültig? Welche Ansprüche habe ich als Erbe? Liegt eine Enterbung vor? Bestehen dennoch Ansprüche auf Teilhabe am Nachlass? Bei der Findung von Antworten auf Ihre bestehenden Fragen helfen wir Ihnen gerne durch fachliche Kompetenz.